Hat Ihr Instandhaltungspartner auch eine Anschlussbewilligung? Für das Anschliessen und Auswechseln von fest angeschlossenen elektrischen Erzeugnissen wie z.B. Elektromotoren oder Frequenzumrichter ist eine Anschlussbewilligung nach Art. 15 der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV; SR 734.27) erforderlich. Unsere Servicetechniker werden regelmässig Weiter- und Ausgebildet um die gesetzliche Anforderung zu erfüllen.
Dieser Beitrag wurde am 28.06.2023 erstellt.
Hat Ihr Instandhaltungspartner auch eine Anschlussbewilligung? Für das Anschliessen und Auswechseln von fest angeschlossenen elektrischen Erzeugnissen wie z.B. Elektromotoren oder Frequenzumrichter ist eine Anschlussbewilligung nach Art. 15 der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV; SR 734.27) erforderlich. Unsere Servicetechniker werden regelmässig Weiter- und Ausgebildet um die gesetzliche Anforderung zu erfüllen.