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Anschlussbewilligung nach Art. 15 NIV

Seit Anfangs 2020 haben drei Mitarbeiter der w.frei ag die Prüfung für das Anschliessen von elektrischen Erzeugnissen nach Art. 15 NIV bestanden.

Dieser Beitrag wurde am 24.06.2020 erstellt.

Anschlussbewilligung
Anschlussbewilligung

Seit Anfangs 2020 haben drei Mitarbeiter der w.frei ag die Prüfung für das Anschliessen von elektrischen Erzeugnissen nach Art. 15 NIV bestanden. Nun wo sich die Regeln zu Covid-19 gelockert haben können wir endlich ein Gruppenfoto posten und weitere Techniker die Weiterbildung beginnen. Die NIV 15 ist ein Muss für alle Servicetechniker die elektrische Erzeugnisse an bestehende Leitungen anschliessen sowie elektrische Bauteile ersetzen.

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